Retaro Group

Unsere Projekt & Service AGB:

Online Marketing Agentur Retaro UG

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hinweis gemäß § 33 BDSG: Name und Anschrift des Auftraggebers sowie alle für die Auftragsabwicklung erforderlichen Daten werden in automatisierten Dateien gespeichert.

Die ergänzenden Geschäftsbedingungen sind unterteilt in allgemeine und besondere Bedingungen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ergänzend zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Retaro UG (haftungsbeschränkt).

Die ergänzenden Bedingungen beziehen sich auf alle Arten von Aufträgen und sind daher für jeden Auftraggeber von Bedeutung, die besonderen Bedingungen enthalten spezielle Regelungen zu den dort jeweils genannten Produkten.

Teil A – (allgemeine Bedingungen)

  1. Mit Unterzeichnung des Angebots erteilt der Auftraggeber einen rechtsverbindlichen, unwiderruflichen Auftrag (Angebot) für die dort aufgeführten Leistungen. Soweit der Auftrag von Retaro UG nicht schriftlich als angenommen bestätigt wird, gilt der Auftrag als angenommen, wenn er nicht spätestens binnen 4 Wochen von Retaro UG abgelehnt wird.
  1. Die Agentur Retaro UG ist berechtigt, bei Erbringung seiner Leistungen Dritte als (Sub-) Auftragnehmer einzusetzen. Die Agentur Retaro UG informiert den Auftraggeber mündlich oder schriftlich über die Einbindung von Dritten, falls dies für die Erbringung der Leistungen erforderlich ist. Alle Dritten unterliegen denselben AGBs der Retaro UG und werden gegebenenfalls eine entsprechende Geheimhaltungsvereinbarung unterzeichnen.
  1. Die Agentur Retaro UGist berechtigt, die Annahme oder die Ausführung von Aufträgen abzulehnen, wenn deren Inhalt oder Form gegen gesetzliche oder behördliche Vorschriften verstößt oder der Agentur Retaro UG aus sonstigen Gründen nicht zumutbar ist (z.B. wegen Verstoß gegen religiöse und politische Neutralität, wegen absehbarer – auch nur vorübergehender – Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers oder weil der Auftraggeber der Agentur Retaro UG gegenüber mit fälligen Zahlungen, auch aus anderen bei der Retaro UG getätigten Aufträgen, in Verzug ist). Retaro UG ist zu einer Prüfung der gewünschten Inhalte nicht verpflichtet. Der Auftraggeber gewährleistet, dass von ihm zur Vertragserfüllung gestellte Vorlagen, Unterlagen oder Daten frei von Rechten Dritter und für das Herstellungsverfahren von Retaro UG geeignet sind. Er stellt Retaro UG von allen Ansprüchen Dritter, insbesondere Wettbewerbs-, Urheber-, marken- und namensrechtlicher Art, sowie von den Kosten einer etwaigen Rechtsverteidigung, frei. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, damit Retaro UG die vertraglich vereinbarten Leistungen durchführen kann. Insbesondere wird er alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen erteilen. Bei trotz Fristsetzung nicht rechtzeitig vom Auftraggeber gestellten erforderlichen Unterlagen ist Retaro UG berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Inhalt insoweit nach eigenem Ermessen zu gestalten. Falls Retaro UG Extraaufwand betreiben muss, der durch unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entsteht, werden die Kosten dafür dem Auftraggeber gemäß aktueller Preisliste in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber stellt Retaro UG aus allen Ansprüchen Dritter frei, die die beauftragten Auftragsinhalte oder Anwendungen betreffen. Werden Verstöße gegen Vorschriften oder Rechte gerügt, ist Retaro UG nach pflichtgemäßer Prüfung berechtigt, seine Leistung ohne Auswirkung auf die vereinbarte Vergütung einzustellen.
  1. Werbeagenturen als Auftraggeber für deren Kunden sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen gegenüber ihren Kunden an die Preisliste von Retaro UGzu halten. Sie erhalten eine Agenturprovision nur, wenn dies im Vertrag ausdrücklich vereinbart ist und nur in dieser Höhe. Retaro UG ist durch den Auftrag einer Werbeagentur nicht gehindert, mit dem Kunden der Werbeagentur eine Abänderung der von der Werbeagentur für ihn beauftragten Leistung zu vereinbaren, soweit damit nicht der Zahlungsanspruch der Werbeagentur gegenüber dem Kunden beeinträchtigt wird. Die Werbeagentur ist nicht berechtigt, Leistungen von Retaro UG, die im Rahmen dieses Vertrags erbracht wurden, selbst oder für den Kunden zu verwerten oder auf Dritte zu übertragen.
  1. Retaro UG (haftungsbeschränkt) übernimmt die Haftung für Schäden, sofern diese auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits, unserer leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur, wenn wesentliche Vertragspflichten, die den Vertragszweck gefährden, verletzt werden. In diesem Fall ist unsere Haftung auf die bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt. Für Kaufleute gilt: Bei grobem Verschulden unserer Erfüllungsgehilfen haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei auch hier die Haftung auf die bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt ist. Eine weitergehende Haftung von Retaro UG ist ausgeschlossen.

Für Nicht-Kaufleute, einschließlich Gemeinden und privater Endverbraucher, gelten diese Haftungsbeschränkungen nicht im Falle von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Schäden, die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen verursacht wurden. In Fällen höherer Gewalt erlischt jede Haftung von Retaro UG auf Schadenersatz. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Retaro UG unverzüglich zu informieren, wenn es zu einer missbräuchlichen Nutzung seines Passwortes oder Accounts gekommen ist oder er weiß oder befürchtet, dass Dritte von seinem Passwort oder Account Kenntnis erlangt haben.

  1. Leistungsgarantie: Mängel der Leistung sind in schriftlicher Form binnen zwei Wochen nach Leistungserbringung bei Retaro UG(haftungsbeschränkt) anzuzeigen, andernfalls erlöschen etwaige Ansprüche.
  1. Die Abrechnung des Auftrages, insbesondere der Vergütung der zum Einsatz gebrachten Personen (Einsatzpersonal), erfolgt ausschließlich durch Retaro UG(haftungsbeschränkt) und ist – wenn nicht anders vereinbart – 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Eine detaillierte Einzelabrechnung der vereinbarten Fahrtzeiten, Pausen, Schulungszeiten, km-Geld usw. ist aufgrund vieler Einzel-
    positionen und dem damit verbundenen Verwaltungsaufwand wirtschaftlich nicht sinnvoll. Falls diese dennoch vom Auftraggeber gewünscht wird, muss sie vor der Auftragserteilung gesondert vereinbart werden. Diese Leistung wird nach Aufwand berechnet. Retaro UG kann die Preise für sämtliche Angebote und Dienstleistungen jederzeit ändern. Die geänderten Preise gelten jeweils für sämtliche nach der Änderung bestellten Angebote und Dienstleistungen. Für die zuvor bestellten Angebote und Dienstleistungen gelten, soweit nichts anderes zwischen den Parteien vereinbart wird, die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen und bekannt gegebenen Preise.
  1. Retaro UG behält sich vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die von den Parteien zu erfüllenden Hauptleistungspflichten werden von diesen Änderungen unberührt bleiben. Sollte Retaro UG über eine gültige Kontaktadresse verfügen, werden die geänderten Bedingungen den Auftraggebern rechtzeitig vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber der Geltung den neuen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der oben genannten Änderungsmitteilung, gelten die geänderten Nutzungsbedingungen als angenommen. Die Änderungsmitteilung wird einen Hinweis auf die Möglichkeit und Frist des Widerspruchs sowie die Bedeutung bzw. Folgen des Unterlassens eines Widerspruches enthalten.
  1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bad Säckingen, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist. Diese Vereinbarung des Gerichtsstandes gilt auch, wenn der Wohnsitz des Auftraggebers unbekannt oder im Ausland ist. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Teil B – Datenschutz und Datenverarbeitung

Wir, die Retaro UG, verpflichten uns zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten. Im Rahmen unserer Dienstleistungen erfassen und verarbeiten wir Daten, die für die Erbringung und Verbesserung unserer Leistungen erforderlich sind. Dazu gehören, aber sind nicht beschränkt auf, Ihren Namen, Kontaktdaten und Informationen zur Nutzung unserer Dienste. Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt stets in Übereinstimmung mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

  1. Zweckbindung:Ihre Daten werden ausschließlich für die Abwicklung von Aufträgen, die Kommunikation mit Ihnen und, sofern zutreffend, für Marketingzwecke verwendet, nachdem Sie Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben.
  2. Datensicherheit:Wir ergreifen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein hohes Maß an Sicherheit für Ihre Daten zu gewährleisten.
  3. Weitergabe an Dritte:Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nur, wenn dies für die Erbringung unserer Dienstleistungen notwendig ist oder gesetzliche Bestimmungen dies erfordern.
  4. Ihre Rechte:Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung und das Recht auf Datenübertragbarkeit.

Datenschutz im Rahmen der Vertragsabwicklung

Im speziellen Kontext der Vertragsabwicklung für Social Media Management, Webdesign und Druckaufträge erfassen wir Daten, die für die spezifische Ausführung dieser Dienstleistungen erforderlich sind. Dazu können auch Inhalte gehören, die Sie uns für die Gestaltung und Umsetzung Ihrer Projekte zur Verfügung stellen.

  1. Verarbeitung von Inhaltsdaten:Für Dienstleistungen wie Webdesign und Mediendesign verarbeiten wir die Inhalte und Materialien, die Sie uns bereitstellen, im Rahmen der Vertragserfüllung. Wir stellen sicher, dass diese Daten nur gemäß Ihren Anweisungen verwendet und nicht ohne Ihre Zustimmung an Dritte weitergegeben werden.
  2. Social Media Daten:Bei der Verwaltung Ihrer Social Media Präsenzen können persönliche Daten verarbeitet werden, die im Zusammenhang mit Social Media Aktivitäten stehen. Wir achten darauf, dass die Verarbeitung dieser Daten im Einklang mit den Datenschutzrichtlinien der jeweiligen Social Media Plattformen steht.

Für alle Fragen zum Datenschutz oder zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an rechtskontakt@retaro-group.com

Teil C – (besondere Bedingungen)

  1. Domain- und Hostingleistungen
  2. Eine von Retaro UGzu beantragende Domain ist erst mit schriftlicher Bestätigung der DENIC oder einer anderen Registrierungsstelle verfügbar. Retaro UG haftet deshalb weder für die Verfügbarkeit der beabsichtigten Domain noch für deren tatsächliche oder rechtliche Unbedenklichkeit. Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass durch die Registrierung bzw. Konnektierung der Domain und deren Nutzung keine Rechte Dritter verletzt oder gesetzwidrige Zwecke verfolgt werden. Er stellt Retaro UG insoweit aus allen Ansprüchen Dritter sowie den Kosten einer Rechtsverteidigung frei.
  1. Retaro UGführt eine beauftragte Anmeldung und Registrierung von Domains im Namen und Auftrag des Auftraggebers durch und lässt diesen bzw. dessen gesetzlichen Vertreter als Domain-Inhaber (admin-c) der jeweiligen Domain eintragen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Will der Auftraggeber, dass seine Domain nach Vertragsende von einem anderen Nutzer oder Provider übernommen wird, ist er zur rechtzeitigen Abgabe der erforderlichen Erklärungen verpflichtet.
  1. Die Agentur weist den Auftraggeber ausdrücklich darauf hin, dass die Nichtzahlung fälliger Domain- und Hostinggebühren durch den Auftraggeber Nachteile im Hinblick auf seine Inhaberschaft an der Domain bis hin zum Verlust der Domain mit sich bringen kann. Für solche Nachteile bei Nichtzahlung durch den Auftraggeber kann die Retaro UGnicht verantwortlich gemacht werden.
  1. Retaro UGist nicht für die Datensicherung etwaiger auf einem externen virtuellen Server gespeicherten Daten verantwortlich.
    Soweit Daten auf einen virtuellen Server übermittelt werden, stellt der Auftraggeber Sicherungskopien her oder der Auftraggeber muss schriftlich eine Sicherung der gewünschten Datensätze bei der Retaro UG in Auftrag geben und dabei anfallende Kosten tragen. Im Falle des Datenverlustes ist der Auftraggeber verpflichtet, die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich an die Retaro UG zu übermitteln.
  1. Retaro UGweist den Auftraggeber ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach derzeitigem Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Auftraggeber weiß, dass der Provider die auf dem Webserver gespeicherten Inhalte und Daten des Auftraggebers aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann bzw. Dritte unbefugt in die Netzsicherheit eingreifen können oder den Nachrichtenverkehr kontrollieren können. Der Auftraggeber ist deshalb insoweit für die Sicherheit seiner eingespeisten Daten und Inhalte selbst verantwortlich (siehe Teil B, I, Punkt 4).
  1. Retaro UGhaftet nicht dafür, dass ein externer virtueller Server für einen bestimmten Dienst oder eine bestimmte Software geeignet oder dafür permanent verfügbar ist. Für Störungen innerhalb des Internets haftet Retaro UG ebenso wenig, wie für alle Schäden, die durch Störungen oder Fehler verursacht werden, die von Retaro UG nicht zu vertreten sind. Retaro UG behält sich vor, Inhalte oder Programme des Auftraggebers, die das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit des Servers beeinträchtigen könnten oder die gegen gesetzliche bzw. behördliche Vorschriften verstoßen oder die aus sonstigen Gründen unzulässig oder unzumutbar sind, zu sperren oder deren Betrieb zu unterbinden.
  1. Der Auftraggeber erstattet Retaro UGzusätzlich zur vereinbarten Vergütung sämtliche im Rahmen zur Erbringung der Vertragsleistung anfallenden Gebühren und für den Auftraggeber zu verauslagenden Kosten mit einem maximalen prozentualen Aufschlag von 15%, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Auftraggeber hat Retaro UG auch solche Kosten zu erstatten, die dieser wegen etwaiger Verletzung von Mitwirkungspflichten des Auftraggebers entstehen.
  2. Agentur- und Gestaltungsleistungen
  3. Die Ansicht einer durch Retaro UGauftragsgemäß erstellten Agentur- und Gestaltungsleistung zum Zweck der Freigabe durch den Auftraggeber erfolgt online im Internet. Bei Druckaufträgen ist Retaro UG zur Übermittlung von Korrekturabzügen nicht verpflichtet. Die Freigabe jeglicher beauftragter und von Retaro UG erstellter Agentur- und Gestaltungsleistungen gilt als erteilt, soweit der Auftraggeber dieser nicht nach deren Übermittlung binnen 8 Tagen online oder schriftlich gegenüber Retaro UG widerspricht. Änderungen des ursprünglich beauftragten Inhaltes bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von Retaro UG; gleiches gilt für nachträgliche Änderungen des Inhalts durch den Auftraggeber selbst nach Freischaltung bzw. Freigabe der Agentur- und Gestaltungsleistung, soweit diese Veränderungsmöglichkeit durch den Auftraggeber nicht bereits Vertragsinhalt ist.
  4. Der Auftraggeber räumt Retaro UGdas Recht ein, ein Logo von Retaro UG und einen Urheberhinweis in die Agentur- und Gestaltungsleistung einzubinden und diesen, wenn dies möglich ist, gegebenenfalls mit der Website von Retaro UG zu verlinken. Der Auftraggeber wird alle Schutzvermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für in einem etwaigen Quellcode angebrachte Hinweise auf den Urheber. Dies ändert nichts daran, dass der Auftraggeber für den Inhalt der erstellten Gestaltung nach Freigabe selbst haftet und Retaro UG aus allen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter freistellt. Retaro UG hat das Recht, die beauftragte Vertragsleistung oder Vorstufen dazu, auch soweit sie vom Auftraggeber dazu gestellten Vorlagen beinhaltet, zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere auch in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und, wenn dies möglich ist, dazu entsprechende Links in ihrem Internetauftritt zu setzen.
  5. Eine von Retaro UGerstellte Agentur- und Gestaltungsleistung ist regelmäßig urheberrechtlich geschützt. Der Auftraggeber ist deshalb ohne schriftliche Zustimmung von Retaro UG nicht berechtigt, diese Inhalte anderweitig selbst zu nutzen oder zu verwerten oder nach Vertragende bei einem anderen Anbieter oder Dritten weiter zu nutzen oder benutzen zu lassen. Die Urheberrechte und die urheberrechtlichen Nutzungsrechte verbleiben bei Retaro UG, soweit nichts anderes vereinbart.
  6. Verzögerungen durch den Kunden

Sollte der Auftraggeber nicht innerhalb der vereinbarten Frist auf Anfragen, Rückfragen oder Anforderungen reagieren oder die erforderlichen Daten nicht rechtzeitig bereitstellen, so behält sich Retaro UG das Recht vor, die betroffene Aufgabe nicht zu bearbeiten.Unabhängig davon, ob die Aufgabe bearbeitet wurde oder nicht, werden in einem solchen Fall die vereinbarten Gebühren gemäß dem gültigen Vertrag fällig. Dies umfasst die Blockierung der Arbeitszeit der Mitarbeiter, die für die Bearbeitung der Aufgabe vorgesehen war.

Die Retaro UG behält sich das Recht vor, zusätzliche Kosten für Verzögerungen seitens des Auftraggebers in Rechnung zu stellen, falls dadurch zusätzlicher Aufwand oder Ressourcen erforderlich sind.

Jegliche Verzögerung seitens des Auftraggebers entbindet die Retaro UG von der Einhaltung vereinbarter Fristen und kann Auswirkungen auf den Zeitplan und die Qualität der erbrachten Leistungen haben.

III. Suchmaschinenoptimierung SEO

  1. Gegenstand des Vertrages der Suchmaschinenoptimierung ist die Umsetzung von OnPage- und OffPage-Maßnahmen, die der besseren Auffindbarkeit der Website bei Google.de dienen.
  2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine eigenständigen OnPage- oder OffPage-Optimierungen (unkontrollierter, nicht natürlicher Linkaufbau) ohne Absprache mit Retaro UGdurchzuführen. Retaro UG übernimmt keine Haftung für OnPage-Veränderungen auf der Webseite des Auftraggebers. Der Auftraggeber verpflichtet sich – sofern nicht anders vereinbart – Retaro UG Zugang zu sogenannten Trackingtools (bspw. ETracker, Google-Analytics, Google Search Console), FTP-Zugriff und/oder CMS-Zugang (bspw. Joomla, WordPress, Typo3) während der gesamten Vertragslaufzeit zu gewähren. Ein Redesign (Neugestaltung) der Website des Auftraggebers oder eine Überarbeitung der Seitenstruktur werden nicht ohne vorherige Absprache mit Retaro UG durchgeführt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei Vertragsbeginn sämtliche Domains zu nennen, welche seine Webpräsenz wiedergeben. Sollte Retaro UG von Seiten des Auftraggebers keinen Zugang zum Tracking-Tool, kein FTP-Zugriff und /oder CMS-Zugang gewährt werden, trägt der Auftraggeber eventuell anfallende Kosten durch Aufwendungen eines Dritten (z.B. Internetagenturen oder Provider).
  3. Das Google-Ranking und damit die Entwicklung der Website wird durch Retaro UGregelmäßig überwacht und durchgeführt. Maßgeblich ist hierbei – sofern nicht anders vereinbart – der Index von Google Deutschland (google.de).
  4. Google AdWords-Werbung SEA
  5. Gegenstand des Vertrages ist die Erstellung und Buchung von Werbekampagnen für Google AdWords zu ausgewählten Keywords für den Auftraggeber.
  6. In dem in Auftrag gegebenen Werbebudget ist eine Service-Pauschale für die Kontenerstellung, die Anzeigentext- und Suchworterstellung sowie für regelmäßige Optimierungsmaßnahmen und Auswertungen enthalten.
  7. Retaro UGübernimmt keine Gewährleistung im Hinblick auf eine bestimmte Platzierung der Anzeige und den Preis pro Klick. Aufgrund verschiedener Einflussfaktoren und der damit einhergehenden Änderungen durch Google können diese variieren. Der jeweilige Auftrag läuft nur solange bis das zur Verfügung gestellte Budget verbraucht worden ist.

Teil D – Zusätzliche Bestimmungen

Zu den in den Angeboten von Retaro UG (haftungsbeschränkt) aufgeführten Leistungen werden folgende Punkte zwischen Auftraggeber und Retaro UG (haftungsbeschränkt) verpflichtend vereinbart:

  1. VERPFLICHTUNGEN

Der Auftraggeber verpflichtet sich zur vereinbarungsgemäßen pünktlichen Zahlung bei ordnungsgemäßer, auftragsgemäßer Leistung.

  1. AUFTRAGSSTORNIERUNG

Wird der Auftrag als Ganzes oder – falls vereinbart – einzelne Positionen des Auftrages storniert, werden alle bis zur Stornierung angefallenen Arbeiten und Leistungen abgerechnet. Retaro UG (haftungsbeschränkt) behält sich vor, Werbeinhalte abzulehnen, wenn diese gegen bestehende Rechtsvorschriften oder Rechte Dritter verstößt (Marken-, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte, usw.), sittenwidrig oder rassistisch sind oder den Interessen der Retaro UG (haftungsbeschränkt) unzumutbar zuwiderlaufen.

  1. STORNIERUNGSBEDINGUNGEN

Werden gebuchte Leistungen storniert, so werden alle laufenden Kosten (Hosting, Paid Kampagnen etc.) des Auftragswertes fällig, bis eine Kündigung erfolgen kann. Auftragsstornierungsgebühren beziehen sich – falls nicht anders vereinbart – grundsätzlich nur auf den Auftrag als Ganzes und nicht auf die im Auftrag enthaltenen Einzelpositionen. Werden vereinbarte Leistungen als Ganzes oder in Teilen nicht in Anspruch genommen, besteht – wenn nicht anders vereinbart – weder ein Anspruch auf Gutschrift noch auf Erstattung. Hiervon ausgenommen sind Leistungen nach Aufwand.

  1. VERSPÄTETE DATENANLIEFERUNG

Nicht fristgerecht eingehendes Material kann eine ordnungsgemäße Auftragsdurchführung gefährden. Ausfälle/Verarbeitungsmängel, die sich daraus ergeben, können nicht beanstandet werden, es sei denn, sie beruhten auf einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handeln der Retaro UG (haftungsbeschränkt). Bei Überschreitung der in dem Angebot genannten Datenabgabefrist behält sich die Retaro UG (haftungsbeschränkt) vor, eventuell anfallenden Mehraufwand in Rechnung zu stellen. Bei verspäteter Anlieferung von Beschriftungsunterlagen behält sich die Retaro UG (haftungsbeschränkt) Preisaufschläge audrücklich vor. Aufschläge belaufen sich auf: mindestens 25% der Kosten der bei Retaro UG beauftragten Stunden und mindestens 50% der Produktionskosten der Retaro UG. Abweichende Abgabefristen oder Absprachen sind nur in schriftlicher Form gültig.

  1. KONKURRENZSCHUTZ

Die von Retaro UG (haftungsbeschränkt) eingesetzten Personen dürfen für die Dauer von 18 Monaten nach Beendigung des Einsatzes beim Auftraggeber, weder Aushilfsweise noch als feste Mitarbeiter angestellt, bzw. als Subunternehmen beauftragt oder an Dritte vermittelt werden. Für jeden Fall des Verstoßes ist eine Konventionalstrafe von 3.000 Euro pro Person vereinbart. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

  1. SONSTIGE BEDINGUNGEN

Der Auftraggeber und Retaro UG (haftungsbeschränkt) sind berechtigt, alle während der Aktion aufgenommenen Dokumentationen, einschließlich Bild- und Filmmaterial uneingeschränkt für eigene Werbezwecke und Präsentationszwecke zu nutzen. Diese können eingetragene Marken und Produkte des Auftraggebers beinhalten. Retaro behält sich das Recht vor, den Auftraggeber in sämtlichen Medien als Referenzkunden zu nennen und auf dessen Internet-Seiten sowie Kanäle in den sozialen Medien zu verweisen.

  1. SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollte irgendeiner der Vereinbarungspunkte dieses Auftrages im Sinne des Angebotes ungültig sein, so berührt dies nicht den Auftrag als solchen. Die beiden Vertragsparteien verpflichten sich in diesem Falle zur Formulierung einer Vereinbarung, die dem Sinne dieser Vereinbarung am nächsten kommt.

Gerichtsstand ist Bad Säckingen, Deutschland. Stand: Februar 2024.